Kosten für "Fangschaltung"


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Abgeschickt von Dr. Volkmar von Pechstaedt am 28 Maerz, 2000 um 12:19:53

Es ist in einer Mail an liebeswahn.de das Unverständnis darüber geäußert worden, dass Opfer von Telefonterror die Kosten für eine sogenannte "Fangschaltung" tragen müssen. Dies ist natürlich ärgerlich für den Betroffenen und es ist auch schade, dass hier von seiten der Deutschen Telekom AG kaum Kulanz gezeigt wird. Jedoch ist eindeutig festzustellen, dass die Telekom ein Privatunternehmen ist und für ihre Leistungen - wie jedes andere Unternehmen auch - ein Entgelt berechnet. Das Unternehmen muss sich zudem an die Regelungen z. B. des Datenschutzes halten, wenn es nicht Sanktionen riskieren will. Eine Verbesserung der Lage von Belästigten würde sich nach meiner Auffassung dadurch ergeben, wenn ein spezieller Straftatbestand existieren würde. In diesem Falle würde die Polizei von Amts wegen ermitteln, das hieße, dass das Opfer keine Kosten für die Ermittlung des Anrufers aufwenden müsste. Die Polizei gelangt im Übrigen an alle Informationen, die einer Privatperson (meistens) nicht zugänglich sind.


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