Abgeschickt von Bernd Michael Klos am 30 Maerz, 2000 um 22:34:35
Ich kann die Bezeichnung "Liebenswahn" nicht akzeptieren. Seit Jahren habe ich mit Beteiligten solcher Stalking-Situationen zu tun, mit den Tätern, den Opfern und weiteren Beteiligten, i.d.R. aus dem Umfeld der Opfer. In keinem einzigen dieser Situationen habe etwas von "Liebe" gespürt. Es wurden zwar die Begriffe wie Liebe, Vertrauen, Freundschaft verwendet, jedoch in völlig anderem Sinn, als dies im sprachlichen Umgang der Fall ist.
Stalking ist reine Machtausübung, die Demonstra tation, was man über eine andere Personen errei chen kann, wie man diese lenken, beeinflussen, einschüchtern und verängstigen kann. Deshalb er fährt die Polizei, die Justiz oft auf Umwegen von diesen Problemen. Oft in der schlechten Form, daß aus dem persönlichen Nahraum des Opfers jemand nicht mehr länger zuschauen kann, "die Nerven verliert", nun mit untauglichen Mitteln den Täter körperlich angeht und jetzt als Beschuldigter durch das "Opfer", also den Täter des Stalking, bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird und mit einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert ist.
Aus meinen bisherigen Erfahrungen behaupte ich, daß die gesetzlichen Regeln - richtig angewandt - ausreichen. Es fehlen regionale Beratungsperson en, die in der Lage sind die Opfer von Stalking zu stützen, zu begleiten und sachkundig informie ren, damit diese sich in der Lage sehen über einen Anwalt zivilrechtliche und parallel strafrechtliche Schritte zu unternehmen. Häufig ist das wirken der täter bereits so nachhaltig gewesen, daß die Opfer gerade diese Schritte ohne Hilfe nicht gehen können.
Wünschenswert wäre deshalb eine Gruppe des WR oder innerhalb Polizei + Justiz, die -öffentlich bekannt - Ansprechpartner sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen