Abgeschickt von Dr. Volkmar von Pechstaedt am 19 Maerz, 2000 um 12:03:37
Antwort auf: Frage an Dr.Volkmar von Pechstaedt von Maria am 19 Maerz, 2000 um 01:02:39:
Liebe Maria,
es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen - und auch den anderen, die sich in diesem Forum als Stalker zu erkennen gegeben und ihre Gefühle geschildert haben - zu sagen, wie ungemein mutig ich es finde, darüber zu sprechen, zumal in der Öffentlichkeit. Ich halte es für den schwierigsten Schritt in die richtige Richtung, wenn Menschen - nennen wir sie hier einmal plakativ und verallgemeinernd "Stalker" - sehen, dass SIE zum Täter geworden sind und andere darunter leiden müssen. Es ist nicht selten, dass Stalker sich selbst als "Opfer" fühlen und die Tragweite ihrer Handlungen gar nicht wahrnehmen.
Auch möchte ich ganz deutlich darauf hinweisen, dass ich eine beidseitige Betrachtung, nämlich sowohl von der Opfer- als auch von der Täterseite, begrüße und im Sinne der Hilfe für beide Seiten (Opfer wie Täter) bevorzuge. Ich halte nichts von einer pauschalen Aburteilung der Stalker, denn es gilt auch zu fragen, wie und weshalb sie dazu geworden sind. Dennoch muss ich betonen, dass Stalking-Handlungen dadurch (und auch durch nichts anderes) zu rechtfertigen sind und als solche Unrecht darstellen. Man sollte nicht vergessen, dass nicht das Opfer der Störer ist, sondern der Täter. Allerdings, das räume ich ein, ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht einmal gering, dass sehr viele Menschen die Anlage haben, unter bestimmten Umständen selbst zum Täter zu werden, nämlich wenn wir in bezug auf eine andere Person - und nur in diesem Bereich - die Kontrolle über unser Fühlen bzw. Handeln verlieren, nicht mehr "Herr unserer selbst sind". Die Grenzen zwischen "normaler Zuneigung" und Obsession sind fließend. Und damit bin ich bei Ihrer Frage angelangt:
Es fällt mir sehr schwer, Ihnen eine befriedigende Antwort auf Ihre Frage, wann man vom "normalen Liebhaber" zum Stalker wird, zu geben. Ich fürchte, dies wird mir nicht gelingen, da man, wie ich denke, immer auf den Einzelfall abstellen muss. Von "Stalking" spricht die Rechtswissenschaft, wenn das belästigende Verhalten des Täters gegenüber der Person, die er zu lieben glaubt oder die er tatsächlich liebt, mit einer gewissen Häufigkeit und Dauer erfolgt. Wo genau die Schwelle von "normalem, sozialadäquatem Verhalten" zu unrechtmäßigem Verhalten überschritten ist, ist sehr umstritten. Nach manchen US-amerikanischen Anti-Stalking-Gesetzen reicht eine zweimalig erfolgende Belästigung, wenn der Täter weiß, dass das Opfer keinen Kontakt zum Täter wünscht. Die scheint mir zu weitgehend zu sein. Doch wenn das Opfer, sagen wir über den Zeitraum einer Woche, ständig (auch zur Nachtzeit) angerufen wird, täglich mehrere Briefe mit Liebesbeteuerungen oder Blumen bekommt, dann könnte man schon von "Stalking" sprechen. Zu berücksichtigen sein wird sicherlich auch die Intensität der Handlungen des Stalker wie auch die Empfindlichkeit des Opfers.
Noch einmal sei hier unterstrichen: ich sehe durchaus den "Teufelskreis", in dem sich ein von Rechtswissenschaft und Psychologie als "Täter" gebranntmarkter Mensch steckt, der eine starke Zuneigung zu einem anderen Menschen empfindet. Ich habe in meinem Buch an exponierter Stelle darauf hingewiesen, dass ich die schmerzliche Enttäuschung, die jemand empfindet, der von der geliebten Person abgewiesen wird, sehr wohl nachvollziehen kann. Doch irgendwo muss - notfalls durch das Strafrecht, wenn weniger Einschneidendes nicht hilft - eine Grenze gezogen werden, um dem Opfer Ängste und Qualen zu ersparen. Daher auch meine Forderung nach einem gesonderten Straftatbestand.
Sie können mir gerne Ihren Fall detaillierter schildern und mich per E-Mail kontaktieren. Was Sie mir dorthin mitteilen, behandle ich vertraulich und es wird nicht im Forum veröffentlicht.
Ihr
Volkmar v. Pechstaedt