Gericht bestätigt Strafe für "Stalker''

KARLSRUHE (lsw). Ein arbeitsloser Diplomingenieur, der seine frühere Lebensgefährtin mit bis zu 60 Anrufen täglich belästigt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Konstanz. Dieses hatte die 18-monatige Haftstrafe nur deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil der 52-jährige "Stalker'' sich zu einer Psychotherapie bereit erklärt hatte. "Stalking'' ist das zwanghafte Verfolgen und Belästigen einer Person.

Der Mann aus Südbaden hatte seine frühere Partnerin zischen 1998 und 1999 mehr als ein Jahr lang zu Hause oder am Arbeitsplatz angerufen und sie mit sexuellen Kraftausdrücken beschimpft. Er lauerte ihr auf, stieg mit einem Nachschlüssel in die Wohnung ein und hängte in ihrer Wohngegend beleidigende Plakate auf. Selbst die Zuteilung von Geheimnummern half der 40-jährigen Frau nicht, der Mann konnte sie ausfindig machen - wie, das ist bis heute ungeklärt. Mit einem Aushang, auf dem er die Frau als "männersuchend'' beschrieb, verbreitete er die Telefonnummer, sodass die Frau auch von obszönen Anrufen Unbekannter heimgesucht wurde. Im Sommer 1999 drohte die Situation schließlich zu eskalieren. Der Diplomingenieur verfolgte mit seinem Auto die Frau, die mit ihrem neuen Freund einen Motorradausflug unternahm. Von der Seite drängte er sie in voller Fahrt auf die andere Fahrbahn, nur mit Mühe konnte das Opfer damals einen Unfall verhindern.

Wegen der massiven Belästigungen hatte das Landgericht Konstanz auf Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erkannt und dem Mann den Führerschein entzogen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Verweigert der Mann die Therapie, muss er tatsächlich ins Gefängnis.

Aktenzeichen 3 Ss131/00 Beschluss vom 24.Januar 2001 - www.olg-karlsruhe.de

© Atrikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 3.02.2001