Re: Eure Seite


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Abgeschickt von Manfred am 30 Maerz, 2000 um 10:45:18:

Antwort auf: Eure Seite von S am 28 Maerz, 2000 um 21:15:02:

Eine zivilrechtlich wirksame Massnahme, die auch in das Programm der Bundesregierung gegen Gewalt gegen Frauen Eingang gefunden hat, ist das zivilrechtliche Kontaktverbot. Das Verfahren ist in der juristischen Fachzeitschrift MDR 2/97 S. 120 von Richter a.A. Frank Fischer (Offenbach) vorgestellt worden. Allein die Verfahrenskosten über 2 Instanzen können den "Störer" 6000 DM kosten. Dazu wird er mit POrdnungsstrafgelder von bis zu 100 000 DM bedroht oder Haftstrafe von bis zu 1/2 Jahr, wenn er die Störungen nicht unterlässt. Die Beweisführung ist durch eine eidesstattliche Erklärung über die Störungen auch recht einfach. Ich teile dies mit, weil ich glaube, dass es Fälle gibt, wo jemand wirklich gestalkt wird, und da sollte man helfen. In meinem Fall wurde ich aus meiner Sicht zu Unrecht in solch einen Prozess einbezogen, denn meine Geschichte ähnelt der von Horst


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