Abgeschickt von Kristin am 04 April, 2000 um 17:04:26:
Antwort auf: Ertappt von Karin2 am 04 April, 2000 um 09:05:07:
Also, ich sehe keine Unsachlichkeit bei der Wehr gegen dieses Gesetz. Man kann nicht alle "Stalker" in einen Topf schmeißen. Nicht jeder, der einen anderen Menschen beobachtet, möchte diesen gleich umbringen. Und nicht jeder nächtliche Anruf ist mit Telefonterror gleichzusetzen.
Das Buch von Frau Schuhmann habe ich leider noch nicht gelesen, aber ich bin durchaus auch der Meinung, daß es einen großen Unterschied zwischen sogenanntem Liebeswahn und Terror gibt. Wenn man einen Menschen liebt und Kontakt zu ihm haben möchte, dann tut man halt einiges dafür. Und wenn so etwas zum Wahn ausartet, dann liegt das auch Meiner Meinung nach nicht an einer gestörten Persönlichkeit, sondern an Einsamkeit.
Ich habe auch sehr lange einen Menschen verfolgt, und auch er reagierte oft sehr genervt und fühlte sich verfolgt. Er hatte aber genug Verständnis und Mitgefühl, um zu erkennen, daß ich nicht der böse Täter bin, sondern daß das ganze für mich noch weitaus schlimmer war als für ihn.
Ich denke, dieses Verständnis sollten viel mehr Menschen aufbringen. Ich möchte mich nicht als "Täter" abstempeln lassen, nur weil ich mich einsam fühle und Kontakt zu einer Person suche.
Kristin!