Abgeschickt von S. am 18 April, 2000 um 21:12:58:
Antwort auf: Eure Seite von S am 28 Maerz, 2000 um 21:15:02:
: Lieber Manfred,
vielen Dank für Deine Antwort auf meine Mitteilung. Ich werde mich informieren!
Das Problem bei jeglichem Ordnungsgeld ist in meinem Fall die Tatsache, daß von eine(r)m Täter(in), die wegen psychischer Probleme seit Jahren krank geschrieben ist und von Sozialhilfe lebt, nichts zu holen ist.
Meine leider unerfahrene 1. Anwältin dachte damals auch, sie könnte Ordnungsgeld oder ersatzweise Haft wegen nachweisbaren Bruch der einstweiligen Verfügung erreichen. Dies gilt aber nicht bei vermuteter Schuldunfähigkeit. Meiner Erfahrung nach sollte man sich deshalb lieber gleich eine(n) Anwa/ält(in) suchen, die erfolgreiche Erfahrungen mit diesen Fällen hat.
Zum Thema Telefonterror möchte ich ebenfalls noch einen Tip an die Geschädigten loswerden:
Statt Geheimnummer. deren "Herausfinden" schnell zu einer "sportlichen" Herausforderung wird, würde ich eher einen leisegestellten Anrufbantworter (nicht mit der eigenen Stimme besprechen!!!) an den leisegestellten Anschluß hängen und (über ISDN) einfach eine zusätzliche neue Telefonnummer beantragen, die nur an vertrauenwürdige Personen abgegeben wird. Dadurch kann man weiterhin für Prozesse wichtige Beweise sammeln (mit Diktiergerät à 50 DM Bandnachrichten von Jemanden sammeln lassen), der oder die Täterin kommt gar nicht erst auf die Idee, eine neue Nummer herausfinden zu müssen und man braucht nicht mehr zusammen zu zucken, wenn das Telefon klingelt. Der zuständige Beauftragte des Amtsarztes, sowie der Richter und einige andere Leute sagten mir damals, ich sollte die Briefe etc. doch einfach wegwerfen! Ich habe es zum Glück für meinen Prozeß nicht getan, habe diese Dinge aber zeitweilig von Freunden kontrolieren lassen, damit ich selbst nicht dauernd damit konfrontiert war.
: Gruß S.