Re: Sorgen um meine Tochter


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Abgeschickt von Dr. Volkmar von Pechstaedt am 16 Maerz, 2000 um 17:15:39

Antwort auf: Sorgen um meine Tochter von Gerd Weiler am 16 Maerz, 2000 um 16:45:14:

Zunächst einmal: ob man im Fall Ihrer Tochter schon von "Stalking" sprechen kann, vermag ich anhand der wenigen Informationen nicht zu sagen. Aber scheint alles darauf hinauszulaufen und daher ist das Verhalten des Mitschülers durchaus ernst zu nehmen. Vermutlich ist der Mitschüler bis "über beide Ohren verliebt" in Ihre Tochter. Daran ist ja, auch wenn ein starkes "Umwerben" tüchtig auf die Nerven gehen kann, noch nichts - ich sage einmal: "Verwerfliches". Für viele Menschen ist es nicht einfach, zu begreifen, dass Ihre Zuneigung von der geliebten Person nicht erwidert wird.

Es ist in der Tat so, dass jede Reaktion, die über ein einmaliges und unmissverständliches "NEIN!" hinausgeht, den Stalker in dem Glauben bestärkt, der oder die Gestalkte erwidere seine Gefühle und der Stalker bedeute dem Opfer (- ich weiss, dieser Begriff klingt dramatisch -) wirklich etwas. Das ist eine Art "Hoffnungsschimmer", der mit jeder Aufmerksamkeit des Opfers wieder aufkeimt. Dies ermutigt ihn letztlich auch, sein Opfer weiter zu behelligen. Geht das Opfer aus Rücksicht oder Mitgefühl auf den Stalker ein, so trägt es zur Verschärfung seines eigenen Problems bei (- dies ist nicht als Vorwurf zu verstehen, sondern als bloße Erkenntnis).

Mein Rat also: Ihre Tochter (und auch Sie) sollten den Mitschüler Ihrer Tochter völlig ignorieren. Ihre Tochter sollte nicht mit ihm sprechen und ihm aus dem Weg gehen. Warten Sie (allerdings nicht zu lange) ab, wie er sich daraufhin verhalten wird. Mir scheint es hier noch nicht sinnvoll zu sein, die Polizei einzuschalten, obwohl die Suizid-Drohung sogar eine strafbare Nötigung sein könnte, denn für eine "Drohung" im Sinne des § 240 des Strafgesetzbuches (= Nötigung) genügt es, wenn der Täter ankündigt, sich selbst etwas anzutun, wenn diese Drohung auch dem Bedrohten (hier Ihrer Tochter) als ein Übel erscheint. Dies wäre im Falle Ihrer Tochter wahrscheinlich zu verneinen, wiewohl es sie sicherlich sehr stark "mitnehmen" würde, wenn sich der Mitschüler tatsächlich etwas antäte.

Wenn Sie weiteren Rat benötigen, dann können Sie mir gerne mailen.

Ihr Volkmar v. Pechstaedt





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